Hintergrund des Lehrgangs:
Die angespannte internationale Sicherheitslage führte in den letzen Jahren auch in Deutschland zu einem erhöhten Sicherheitsbedarf, den die öffentlichen Institutionen vor dem Hintergrund begrenzter Personalkapazitäten nicht allein befriedigen können. Die Sicherheitswirtschaft reagierte 2003 darauf und schaffte mit der IHK den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“.
PISO-NRW bietet seinen Teilnehmern den Ausbildungsberuf in Form einer Umschulung für Arbeitsuchende oder in Kurzform für Soldaten an. Auf Grundlage der hierbei vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen die Absolventen diejenigen Voraussetzungen, um in Positionen mit Führungsaufgaben tätig werden zu können.
– Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme –
Sonstige Rahmenangaben:
Allgemeine
Angaben:
Durch die nach § 4 BBiG staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sollen die Teilnehmer nachhaltig für operative und leitende Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe qualifiziert werden. Bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden sie aktiv durch PISO-NRW unterstützt. Arbeitsuchende erhalten hierbei bereits vor dem Lehrgangsbeginn eine Einstellungszusage durch einen Kooperationspartner.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Nur für Soldaten: SaZ mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 4 Jahren
Abschlüsse:
Abschlüsse – Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit:
- Facharbeiterbrief der IHK: Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
- Brandschutzbeauftragter gem. DGUV Information 205-003
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG
- Bescheinigung: Ausbildung in Erster Hilfe
- Zertifikat: Konflikt- und Deeskalationstraining PISO-NRW
- Zertifikat: Interkulturelle Handlungskompetenz PISO-NRW
- Bescheinigung: Einsatzbezogene Selbstverteidigung (EBSV) PISO-NRW
Abschluss – Fachkraft für Schutz und Sicherheit für Soldaten:
- Facharbeiterbrief der IHK: Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Kostenübernahme:
Umschulung für Arbeitsuchende:
Die Bildungsmaßnahme wird über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung finanziert. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme überprüfen die zuständigen Sachbearbeiter.
Kurzform für Soldaten:
Der Lehrgang kann über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) finanziert werden. Die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten werden auch hier durch die jeweils zuständigen Sachbearbeiter geprüft.
Dauer:
Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit: 24 Monate
Fachkraft für Schutz und Sicherheit für Soldaten: 7,5 Monate
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:05 bis 15:20 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht