Hintergrund des Lehrgangs:
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die unter anderem zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wie viele Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.
Sonstige Rahmenangaben:
Zielgruppe:
Aufgrund der Verpflichtung jedes Arbeitgebers, eine ausreichende Anzahl von Evakuierungshelfern für das eigene Unternehmen zu nennen, steht ein großer Bedarf an entsprechend unterwiesenem Personal. Durch die übergreifende Relevanz der einschlägigen Vorschrift für alle Branchen sind Interessierte losgelöst von Ihrem beruflichen Kontext willkommen.
Abschluss:
Bescheinigung: Ausbildung zum Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG
Optionaler Abschluss:
Erweiterung: Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG
Unterrichtsinhalte:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Evakuierungshelfers
- Hintergründe, Sinn und Nutzen von Evakuierungsübungen
- Verhalten von Menschen im Schadensfall
- Alarmpläne und Notfallpläne und Alarmregeln im Notfall
- Flucht – und Rettungswege
- Rettungsketten und Sammelstellen
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Kosten:
119,- €
Dauer:
Tagesseminar mit 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Unterrichtszeiten:
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht