Hintergrund des Lehrgangs:
Die Maßnahme “Mobile Sicherheitskraft inkl. GSSK und Führerschein B” zielt konkret darauf ab, die Teilnehmer nachhaltig für die Sicherheitswirtschaft zu qualifizieren. Da in vielen Einsatzbereichen ein Fahrzeug benötigt wird, umfasst dieser Lehrgang die Prüfungsvorbereitung und Prüfung zum Erwerb des Führerscheins Klasse B (Pkw).
Die sicherheitsbezogenen Inhalte des Lehrgangs sind neben der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO auch die Teilnahme an den Modulen I – IV zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“. Für die Ablegung der IHK-Prüfung zur GSSK müssen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gegeben sein.
– Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme –
Sonstige Rahmenangaben:
Ziel der Maßnahme:
Die Teilnehmer sollen durch die Qualifizierung in ein Arbeitsverhältnis bei
einem Sicherheitsunternehmen vermittelt werden. Durch die zusätzliche Erlangung des des Führerscheins Klasse B sollen diese zudem flexibler bei diesen Unternehmen einsetzbar sein.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sie haben noch keinen Führerschein Klasse B
Abschlüsse:
- Führerschein Klasse B
- Teilnahmebescheinigung „Mobile Sicherheitskraft inkl. GSSK und Führerschein B“ PISO-NRW
- Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang zur „Geprüften Schutz- und
Sicherheitskraft (GSSK)“ (Module I – IV) - Bescheinigung über die „Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO“ durch eine IHK
- Zertifikat „Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG“ PISO-NRW
- Bescheinigung „Erste-Hilfe Ausbildung“ gem. DGUV Vorschrift 1
- Bescheinigung „Brand- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG“ PISO-NRW
- Zertifikat „Konflikt- und Deeskalationstraining“ PISO-NRW
- Zertifikat „Interkulturelle Handlungskompetenz“ PISO-NRW
- Zertifikat „Schulung für Empfangsdienste“ PISO-NRW
- Zertifikat „Verhalten bei Bombendrohungen und Funden von USBV“ PISO-NRW
- Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über den unmittelbaren Zwang zur
Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“ PISO-NRW - Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und
verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBW) PISO-NRW - Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte/-r“ gem. § 20 DGUV Vorschrift 1 und § 22 SGB VII
- Bescheinigung Eigensicherung: „Einsatzbezogene Selbstverteidigung (EBSV)“ PISO-NRW
Kostenübernahme:
Diese Bildungsmaßnahme wird über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter finanziert. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme überprüft der / die jeweilige Sachberarbeiter / -in.
Interessierte haben regelmäßig die Chance, auf Anfrage an kostenlosen Schnuppertagen teilzunehmen. Dies dienen dazu, herauszufinden, ob eine Teilnahme an der Maßnahme und die damit verbundene berufliche Zukunft im Bewachungsgewerbe für sie in Frage kommen. Im Anschluss erhält der Sachbearbeiter darüber ein Feedback von uns.
Dauer:
6 Monate
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:05 bis 15:20 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht
Verfügbare Termine:
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Erftstadt
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12.12.2025 (Start ) - 12.06.2026 (Ende)
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13.03.2026 (Start ) - 04.09.2026 (Ende)
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15.06.2026 (Start ) - 27.11.2026 (Ende)
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07.09.2026 (Start ) - 26.02.2027 (Ende)