Hintergrund des Lehrgangs:
Interessieren Sie sich für die TQ 1 im Bereich Schutz und Sicherheit? Und kommen Sie aus Hürth? Dann sind Sie bei uns richtig. Schön, dass Sie uns gefunden haben. Wir bieten Ihnen verschiedene Kurse zur zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO an.
PISO-NRW sitzt in Erftstadt in der Nähe von Hürth. Die Lehrgänge können bei uns vor Ort absolviert werden, es gibt jedoch auch die Möglichkeit an einem großen Teil des gesamten Kurses online teilzunehmen. Die Unterrichtsräume sind dafür entsprechend ausgestattet. An Tagen, an denen Praxisinhalte vermittelt werden, ist die Teilnahme in Präsenz zwingend erforderlich.
Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind, sind diese Kurse für Sie kostenlos. Nutzen Sie doch die Möglichkeit und schnuppern erst einmal online in unseren Unterricht rein. Das kostet nichts! Im Kasten unten finden Sie zunächst einmal einige grundsätzliche Informationen.
Die TQ 1 – Personen und Objekte schützen inkl. Waffensachkunde zielt konkret darauf ab, die Teilnehmer nachhaltig für die Sicherheitswirtschaft zu qualifizieren. Inhalt des Lehrgangs ist deswegen neben der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO auch die Teilnahme an den Modulen I – IV zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“. Die Ablegung der IHK-Prüfung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK) ist nur dann Bestandteil der Maßnahme, wenn der Teilnehmer die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen kann. Hierfür ist es notwendig, ausreichend Berufspraxis durch Arbeitszeugnisse nachweisen zu können.
Die Orientierung des Lehrgangs am Rahmenstofflehrplan des Ausbildungsberufes Fachkraft für Schutz und Sicherheit bietet den Teilnehmern eine gute Vorbereitung, um eine IHK-Externenprüfung anzustreben. So ist es möglich, im Sinne von § 45 Abs. 2 BBiG nach ausreichender Berufspraxis die Prüfung zur Fachkraft oder alternativ zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit zu absolvieren.
– Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme –
Sonstige Rahmenangaben:
Ziel der Maßnahme:
Das Ziel der Maßnahme ist es, die/den Teilnehmer/-in durch die Qualifizierung in ein Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes zu vermitteln. Bereits vor dem Beginn der Maßnahme erhält die/der Teilnehmer/-in deswegen eine Einstellungszusage durch einen Kooperationspartner von PISO-NRW.
Voraussetzungen:
- Volljährigkeit (18 Jahre)
- Einwandfreier Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Abschlüsse:
- Teilnahmebescheinigung: TQ 1 – Personen und Objekte schützen
inkl. Waffensachkunde - Bescheinigung: Teilnahme am Lehrgang zur „Geprüften Schutz- und
Sicherheitskraft (GSSK)“ (Module I – IV) - Bescheinigung über die „Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO“ durch eine IHK
- Zertifikat „Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG“
- Bescheinigung „Erste-Hilfe Ausbildung“ gem. DGUV Vorschrift 1
- Bescheinigung „Brand- und Evakuierungshelfer gem. § 10 ArbSchG“
- Zertifikat „Konflikt- und Deeskalationstraining“
- Zertifikat „Interkulturelle Handlungskompetenz“
- Zertifikat „Schulung für Empfangsdienste“
- Zertifikat „Verhalten bei Bombendrohungen und Funden von USBV“
- Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über den unmittelbaren Zwang zur
Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“ - Teilnahmebescheinigung über die Schulung „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und
verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBW) PISO-NRW - Zertifikat „Sicherheitsbeauftragte/-r“ gem. § 20 DGUV Vorschrift 1 und § 22 SGB VII
- Bescheinigung Eigensicherung: „Einsatzbezogene Selbstverteidigung (EBSV)“
Kostenübernahme:
Diese Bildungsmaßnahme wird über einen Bildungsgutschein durch die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter finanziert. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme überprüft der / die jeweilige Sachberarbeiter / -in.
Interessierte haben regelmäßig die Chance, auf Anfrage an kostenlosen Schnuppertagen teilzunehmen. Dies dienen dazu, herauszufinden, ob eine Teilnahme an der Maßnahme und die damit verbundene berufliche Zukunft im Bewachungsgewerbe für sie in Frage kommen. Im Anschluss erhält der Sachbearbeiter darüber ein Feedback von uns.
Dauer:
6 Monate
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:05 bis 15:20 Uhr
08:05 – 09:45 Uhr: Unterricht
09:45 – 10:00 Uhr: Frühstück
10:00 – 11:45 Uhr: Unterricht
11:45 – 12:30 Uhr: Mittag
12:30 – 14:00 Uhr: Unterricht
14:00 – 14:15 Uhr: Pause
14:15 – 15:20 Uhr: Unterricht