Sicherheitsbeauftragter gem. DGUV Vorschrift 1: Informationen zum Lehrgang
Hintergrund des Lehrgangs:
Die Berufsgenossenschaften fordern in § 20 DGUV Vorschrift 1, dass Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Benutzung von Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen sowie die Sensibilisierung der Beschäftigten für Unfall- und Gesundheitsgefahren bilden dabei den Schwerpunkt ihrer Betätigung. Dieser Lehrgang eignet sich für Teilnehmer, die sich auf diese Aufgaben vorbereiten oder ihr bereits vorhandenes Wissen auffrischen wollen.